Natur & Umwelt

Unser größter Schatz, die Natur

Landwirtschaft, Jagd und Umweltschutz Hand in Hand

Natur & Umwelt

Es scheint in Südtirol manchmal so, als würden Bereiche, die eigentlich Hand in Hand agieren sollten, zunehmend unkoordiniert auseinanderdriften.
Unsere Natur ist unser größter Schatz. Sie ist nicht nur unsere Lebensgrundlage, sondern auch ein maßgeblicher Grund für den Wohlstand Südtirols – man denke an die Landwirtschaft und den Tourismus. Nicht zuletzt gibt die Natur immer auch den Takt und die Inspiration für die Kultur vor.

Für einen langfristigen Erhalt unserer Natur- und Kulturlandschaft sowie zu unserem eigenen Wohle müssten alle notwendigen Bereiche besser aufeinander abgestimmt und koordiniert werden.

Die Grenzen, an die wir meistens stoßen, sind nicht unsere eigenen, sondern jene, die uns der Staat vorgibt. Wie soll sich eine in Rom sitzende Zentralverwaltung in eine kleine Bergregion hineinversetzen können und verstehen, was wir brauchen und was nicht?
Die Zentralverwaltung in Rom scheint für die Anliegen unserer entfernten Bergregion nicht die nötige Empathie zu haben. Daher wollen wir uns von der zentralistischen Verwaltung zunehmend abkoppeln und selbst Verantwortung übernehmen. Insbesondere EU-Richtlinien, welche im Geiste der gesamteuropäischen Politik stehen, werden vom Staat für uns oft nicht zielführend umgesetzt. Es ist für eine nachhaltige Entwicklung Südtirols zwingend notwendig, sich in rechtlicher Hinsicht zunehmend vom Staat zu lösen.
Die Bedürfnisse vor Ort kennen wir selbst am besten. Genau an dieser Stelle setzt unser politischer Zukunftsgedanke an: Verwalten wir uns weitgehendst selbst, übernehmen wir zunehmend Kompetenzen und damit Verantwortung für unser Land.

Nur Eigenverantwortung macht es möglich, dass Südtirol einen nachhaltigen Weg in der Nutzung seiner unberührten Natur, der Landwirtschaft sowie der Forst- und Jagdwirtschaft geht.

WIE IST DIES MÖGLICH?
Südtirol benötigt mehr primäre Gesetzgebungskompetenzen, da nur auf diese Weise das Land optimal gestaltet und verwaltet werden kann. Wo durch Urteile des Verfassungsgerichtshofs autonome Kompetenzen verloren gegangen sind, muss dafür Sorge getragen werden, dass die Befugnisse wiederhergestellt werden. Gleichzeitig soll die Autonomie ausgebaut werden, indem etwa die Zuständigkeit im Bereich Umweltschutz vom Staat ans Land übergeht. Dies würde einen enormen Fortschritt für die Landesautonomie bedeuten, da viele primäre Gesetzgebungskompetenzen (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Almwirtschaft, Pflanzen- und Tierschutzparke, Landschaftsschutz, Raumordnung, Jagd und Fischerei) mit dem Bereich des Umweltschutzes eng verknüpft sind und mitunter eingeschränkt werden.

Mehr primäre Gesetzgebungskompetenzen und Verwaltungskompetenzen sind der erste Schritt in Richtung mehr Eigenverwaltung und Unabhängigkeit.

Staatliche Bestimmungen verhindern Zukunftsvisionen für unsere Landwirtschaft

Mit Blick auf die Landwirtschaft zeigen sich starke Widersprüche. Zum einen streben die landesweiten bäuerlichen Organisationen ein alpenübergreifendes Management an und möchten mit dem Projekt für die „Strategie 2025“ Südtirols Landwirtschaft nach innen stärken und nach außen hin zu einer Vorzeigeregion entwickeln. Zum anderen verfolgen staatliche Bestimmungen ganz andere Zielsetzungen und stehen den Zukunftsvisionen für unsere Landwirtschaft oft entgegen.

Denken wir nur an die Kleinstrukturiertheit unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe, die mit den staatlichen Bestimmungen oft nicht mithalten können. Diese spielen den großen landwirtschaftlichen Industriebetrieben im oberitalienischen Flachland in die Hände. Die staatliche Umsetzung von EU-Richtlinien zu Hygiene und Vertrieb am Hof sind oftmals eine zu große Belastung für kleine Betrieben. Somit wird die Bildung von regionalen Kreisläufen gehindert.

Nicht zu vergessen ist die umständliche italienische Bürokratie, die vermehrt zu einer zeitlichen und psychischen Belastung für unsere Bäuerinnen und Bauern wird.

„Ein großes Ziel für das Projekt für das Jahr 2025 ist es, die Anzahl an DirektvermarkterInnen in Südtirol zu erhöhen“, erklärte der Landesobmann der Südtiroler Bauernjugend Raffael Peer. Dafür bräuchte es die nötigen Voraussetzungen: soviel wie möglich Entscheidungsfreiheit in Südtirol. Negativbeispiele sind hier beispielsweise der „Nationale Aktionsplan“ (Schlagwort: Wasserwirtschaft).

Als Positivbeispiele nennt Raffael Peer die autonome Steuerung der Erntemengen durch die „DOC“-Regelung, wodurch wir auf die örtlichen Gegebenheiten perfekt reagieren können.

Ein besonderes Kapitel stellt aber derzeit das Dreieck „Jagd – Landwirtschaft – Tourismus“ dar. Alle drei Bereiche zusammen formen maßgeblich auch unsere Südtiroler Kultur mit.

Landesobmann Peer: „An oberster Stelle in der Landwirtschaft stünde derzeit eine Regulierung des Großraubwildes.“ Da alle drei Bereiche Hand in Hand gehen und voneinander abhängig sind, steht und fällt nicht nur unsere Natur- und Kulturlandschaft mit der Pflege und Bewirtschaftung der Almen, sondern auch der Tourismus. Die Bergwirtschaft zu erhalten ist ohnehin schon mit viel Mühen verbunden. Die mangelnde Zuständigkeit des Landes Südtirol legt den Bergbäuerinnen und -bauern weitere Steine in den Weg. Ebenso gehört die traditionelle Bewirtschaftung unseres Lebensraumes zu unserem Südtiroler Kulturgut und gibt seit jeher auch einen Rhythmus im kulturellen Alltag vor.

Konkret: Aus dem Jagdbereich – Probleme und Lösungen

Der Geschäftsführer des Südtiroler Jagdverbandes Benedikt Terzer berichtete ausführlich über die rechtliche Lage der Jagd in Südtirol.
Südtirol verfügt im Bereich Jagd über die primäre, also die alleinige Gesetzgebungskompetenz und hat im Jahr 1987 ein eigenes Landesgesetz erlassen. Der Verfassungsgerichtshof hat jedoch im Laufe der letzten 30 Jahre die Befugnisse des Landes im Bereich Jagd sukzessive eingeschränkt.

Wie das? „Art. 4 des Autonomiestatutes legt die Schranken für die primäre Gesetzgebung in Südtirol fest. Dies betrifft auch die Jagd“, so Benedikt Terzer.

Der Verfassungsgerichtshof hat festgelegt, dass der Staat die jagdbaren Arten und die Jagdzeiten für das Niederwild festzulegen hat. Die Folge ist, dass von Sizilien bis zum Brenner dieselben Arten jagdbar sind und dieselben Jagdzeiten gelten, obwohl sich die Gebiete geographisch, klimatisch und landschaftlich extrem unterscheiden.
Infolge der Verfassungsreform aus dem Jahr 2001 ist dem Staat die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz im Bereich Umwelt zugesprochen worden.
Einen Fortschritt im Bereich der Jagdautonomie hat es hingegen im Jahr 2016 gegeben, als mit zwei Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut einige verloren gegangene Kompetenzen zum Teil zurückgewonnen wurden.

Wo liegt nun der Haken? Am Beispiel Großraubwild gesehen.

Das Landesgesetz zum Großraubwild aus dem Jahr 2018 sieht vor, dass der Landeshauptmann in Sonderfällen zum Fangen oder Erlegen von Wölfen oder Bären ermächtigen kann. Hierfür wird jedoch ein Gutachten des römischen Umweltinstitutes ISPRA benötigt. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass diese Gutachten entweder nicht erstellt werden oder sehr lange auf sich warten lassen, wodurch sich die Umsetzung des Landesgesetzes sehr schwierig gestaltet.

In föderalen EU-Staaten sind keine Gutachten von Zentralstellen vorgesehen. Es wäre sinnvoll, wenn ein eigenständiges und unabhängiges Organ auf Landesebene für die Erstellung von Fachgutachten zuständig wäre.

Mustergültig lässt sich an dieser Sachlage erkennen, dass die rechtliche Abhängigkeit vom italienischen Staat für Südtirols Entwicklung ein Hindernis darstellt.

Der Landesobmann der Bauernjugend Raffael Peer und der Geschäftsführer des Südtiroler Jagdverbandes Benedikt Terzer sind sich in einer Sache einig: Mit dem Verlust der Berglandwirtschaft geht nicht nur ein Arbeitszweig, sondern auch ein Stück Kultur zugrunde, sondern es gehen auch wertvolle biodiverse Lebensräume verloren.

Kurzum: Auch wenn wir wollten, könnten wir nicht.
Es besteht also eindeutig Handlungsbedarf.
IATZ! – Für unsere Natur, unsere Landwirtschaft und die Jagd!

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