Schule & Bildung

Bildungswesen

Schule & Bildung

Gesetzgeberische Zuständigkeiten

Im Bildungswesen bzw. für Schulen gelten grundsätzlich die staatlichen Regeln. Südtirol hat hier gemäß zweitem Autonomiestatut nur sekundäre Zuständigkeiten im Bereich der Grund-, Mittel- und Oberschulen. Das heißt, Südtirol kann Details regeln, soweit sie nicht staatlichen Bestimmungen widersprechen. Aus diesem Grund handelt es sich bei den Schulen in Südtirol um staatliche Schulen und nicht um Landesschulen. Und deshalb ist das Schulpersonal beim Staat angestellt, auch wenn Südtirol mit der Verwaltung der Schulen und der Bezahlung der Lehrkräfte betraut ist.

In den Bereichen Kindergarten, Berufsbildung, Schulverwaltung, Schulfürsorge (Schulausspeisung usw.) und Schulbau hat Südtirol hingegen primäre Gesetzgebungskompetenz.

Im Bereich der Universitäten und Hochschulen gelten allein die staatlichen Vorgaben.

Muttersprachlicher Unterricht

Das Pariser Abkommen garantiert den deutschsprachigen Südtirolern Volks- und Mittelschulunterricht in ihrer Muttersprache. Laut Autonomiestatut wird in den Kindergärten, Grund-, Mittel und Oberschulen der Unterricht in der Muttersprache der Schüler erteilt, von Lehrkräften, für welche die betreffende Sprache ebenfalls Muttersprache ist. Dies gilt sowohl für deutsch- als auch für italienischsprachige Südtiroler.

Eine andere Regelung gilt hingegen für die Ladiner. An den ladinischen Schulen wird der Unterricht in gleicher Stundenanzahl in deutscher und italienischer Sprache erteilt. Die ladinische Sprache wird nur in einer geringen Stundenanzahl gelehrt und ansonsten nur als Hilfssprache zur Verständigung mit den Schülern verwendet.

Da der Schulunterricht nach Sprachgruppen getrennt erfolgt, gibt es für Lehrkräfte keine Zwei- bzw. Dreisprachigkeitspflicht wie in der übrigen Verwaltung. Sofern die Lehrkräfte aber entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen können, erhalten sie auch die entsprechenden Gehaltszulagen.

An Universitäten ist der muttersprachliche Unterricht nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Unterricht in der zweiten Landessprache

Unterricht in der zweiten Landessprache ist an den Grund-, Mittel- und Oberschulen durch das Autonomiestatut vorgeschrieben. Der Unterricht muss durch Muttersprachler erteilt werden.

Gerade in ländlichen Randgebieten wird die Qualität des Italienischunterrichts häufig beklagt. Dabei dürfte eine Rolle spielen, dass diese Schulstandorte für italienischsprachige Lehrkräfte wenig attraktiv sind, weil sie von den Ballungsgebieten (wo die meisten Italiener leben) weit entfernt sind. Daher wechseln die Italienischlehrer dort häufiger als in den Städten.
Ein weiteres Problem scheint zu sein, dass Italienisch didaktisch so unterrichtet wird, als ob es eine echte Zweitsprache wäre, mit der die Schüler auch außerhalb der Schule viel in Kontakt kommen. Dies ist in weiten Teilen Südtirols aber absolut nicht der Fall.

Jedenfalls scheinen die Schüler Englisch in kürzerer Zeit besser zu erlernen als Italienisch. Dies könnte daran liegen, dass es didaktisch als Fremd- und nicht als Zweitsprache unterrichtet wird. Vielleicht liegt der Grund aber auch darin, dass die Englisch-Lehrkräfte sich als deutsche Muttersprachler einfach besser in die sprachlichen Schwierigkeiten ihrer Schüler hineinversetzen können.

Obwohl vielfach etwas anderes behauptet wird, sind die Italienischkenntnisse deutscher Schüler weitaus besser als die Deutschkenntnisse italienischer Schüler. Die Kenntnisse der zweiten Sprache werden auch nicht immer schlechter wie manche behaupten. Dies wird durch das Sprachbarometer des Landesstatistikinstituts Astat und durch die Kolipsi-Studie bestätigt.

Fehlende Kompetenzen

Südtirol ist weit entfernt von einer echten Bildungsautonomie. Während die Kindergärten und Berufsschulen weitgehend frei geregelt werden können, sind die Grund-, Mittel- und Oberschulen an staatliche Vorgaben gebunden. Im Lehrlingswesen hat Südtirol ebenfalls nur konkurrierende Befugnisse.

Deutsche und Ladiner sind eine sprachliche Minderheit in Italien. Gleichzeitig gilt es, Schüler aller drei Sprachgruppen im Land auf ein Leben in einer mehrsprachigen Gesellschaft vorzubereiten. Daher sollte Südtirol in allen Bildungsangelegenheiten, d.h. vom Kindergarten bis zur Universität, die alleinige Zuständigkeit haben.

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